Brüssel, den 27. November 2003
Mit Haustieren verreisen: EU-Tierpass
kommt im Juli 2004
Die Europäische Kommission hat heute
eine Entscheidung über ein einheitliches Muster für einen
EU-Heimtierpass getroffen. Damit wird das Reisen mit Haustieren
innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher – sowohl für
die Tiere selbst als auch für ihre Halter. Die neuen
EU-Bestimmungen1)
werden im Juli 2004 wirksam. Von da an ist der neue Heimtierpass
beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen
Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein
Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die einzige Bedingung,
die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen
gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das
Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln2).
Der Ausweis kann ferner Angaben über
sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die
gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur
veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres.
"Das ist eine höchst erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie
mich", erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige
Kommissar David Byrne. "Der Pass, bescheinigt, dass ein Tier
gegen Tollwut geimpft ist, und wird von allen Ländern der EU
anerkannt. Außerdem erleichtert der Pass tierärztliche Kontrollen,
da der Gesundheitszustand des Tieres auf einen Blick daraus
ersichtlich wird. Dies ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf
ungehindertes Reisen und freies Mitführen von Haustieren. Möglich
wurde er dank unserer beeindruckenden Erfolge bei der Bekämpfung
der Tollwut, die heute in der EU fast vollständig getilgt
ist."
Weshalb ein Pass für Haustiere?
Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung
von Tieren zu Handelszwecken zwischen den Mitgliedstaaten
harmonisierte Veterinärkontrollen. Allerdings fielen Haustiere
bislang nicht unter diese Bestimmungen. Die einzelnen
Mitgliedstaaten verlangen die unterschiedlichsten Bescheinigungen,
die attestieren sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das
Reisen mit Haustieren harmonisiert worden, um den Bürgern der EU
die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit
zu erleichtern.
Gemäß dieser Verordnung ist vom 3. Juli 2004 an
für Hunde, Katzen und Frettchen ein Tierpass mitzuführen, der
bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für die
Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich
gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen.
In den Pass eingetragen werden können auch
Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen,
die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des
Tieres vermitteln. Das wiederum erleichtert tierärztliche
Kontrollen – insbesondere bei Tieren, die in tollwutfreie Länder
reisen oder in Staaten, in denen die Tollwut unter Kontrolle ist –
, da der Pass bescheinigt, dass das Tier sich in einem guten
Gesundheitszustand befindet.
Wie sieht der Pass aus?
Das Format beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist
blau und mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen.
Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der/den
Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband
sind die Worte "Europäische Union" aufgedruckt und der
Name des ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter steht die
Ausweisnummer in Form des ISO-Codes des ausstellenden
Mitgliedstaates mit angehängter individueller Kennnummer. Als
Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer
des Tieres.
Was ändert sich dadurch?
Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird
wesentlich einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen
Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise
von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher
Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für
Haustiere. Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche
Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen Blick alles über den
Gesundheitszustand und die "medizinische Vorgeschichte"
des Tieres erfährt.
Mehr hinzu: Siehe Mitteilung IP/02/950.
Falls Sie eine elektronische Kopie des Passes haben wollen, schicken
Sie bitte ein e-mail an Ilse.Gordts@cec.eu.int.
Vergessen Sie nicht anzugeben, in welcher Sprache Sie das Passmodel
haben wollen.
1)
Verordnung (EG) Nr. 998/2003.
2)
Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden und
in das Vereinigte Königreich verbracht werden, muss mehrere Monate,
nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration
vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die
Impfung wirksam war. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen
außerdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die
Beförderung von Heimtieren gemäß dem sog. Pets
Travel Scheme (PETS) gegen Zecken und
Bandwürmer (echinococcus)
behandelt sein müssen. Für das Mitführen von Heimtieren nach
Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere
Bestimmungen.
Was bedeutet der EU-Heimtierpass ab
Juli 2004 für die Schweiz
Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung
über ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass getroffen.
Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU künftig
einfacher sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter.
Die neuen EU-Bestimmungen werden im Juli 2004 wirk-sam. Von da an
ist der neue Heimtierpass beim Reisen mit Hunden, Katzen und
Frettchen ausserhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass
wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Ob in der Schweiz ein ähnlicher Pass eingeführt
werden soll, wird diskutiert. Die Entwürfe für die gesetzlichen
Grundlagen zur Erstellung eines Hundepasses liegen vor, welche im Frühjahr
2004 in die Vernehmlassung gehen. Ansonsten gelten auch im nächsten
Sommer für Schweizer Heimtiere bei der Einreise in die EU
Drittlandbestimmungen gemäss der EU-Richtlinie 998/2003/EG. Diese
Richtlinie wurde am 26. Mai 2003 publiziert und tritt am 3. Juli
2004 in Kraft.
Wie bisher ist bei Einreise in die EU die Mitführung
eines Impfpasses mit der Bestätigung über eine Tollwutimpfung
obligatorisch. Zusätzlich müssen Hunde, Katzen und Frettchen bei
Einreise in die EU durch Tätowierung oder Chip gekennzeichnet sein.
Zu Beachten sind weiterhin die Sonderbestimmungen für die Einreise
nach Schweden, Irland und das Vereinigte Königreich Grossbritannien.
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